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Ab Montag 12.4. nur Abschlussklassen wieder in der Bertha

Aufgrund des Infektionsgeschehens können nur die Abiturient*innen und die Teilgruppen A der Jahrgänge 10 und 12 am Montag wieder im Präsenzunterricht beschult werden.

Alle anderen müssen zu Hause bleiben und lernen im Distanzunterricht. Es gibt eine Notbetreuung

Als weitere Neuerung gibt es jetzt eine Testpflicht für alle Menschen, die sich in der Schule aufhalten.

Insbesondere die Lehrer*innen und Schüler*innen dürfen die Schule nur besuchen, wenn sie sich zweimal pro Woche selbst testen.

Das geschieht bei uns montags und donnerstags in der 1. Std.  im jeweiligen Unterrichtsraum. Alternativ kann man sich auch einem "Bürgertest" unterziehen und legt einen Nachweis (gemäß § 2 der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung vom 8. April 2021 (GV. NRW. S. 356)) über eine negative, höchstens 48 Stunden zurückliegende
Testung am Montag bzw. Donnerstag mit zum Unterricht.

Wir haben vor Ostern mit den Testungen im Klassenraum gute Erfahrungen gemacht - kein positives Testergebnis!

Falls bei den Testungen demnächst positive Ergebnisse auftreten sollten, werden diese Schüler*innen separiert und wir bitten Sie als Eltern ihre Kinder dann sehr zeitnah abzuholen.

"Personen, die ein positives Testergebnis eines Coronaselbsttests erhalten haben, sind verpflichtet, sich in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich einem PCR-Test (Kontrolltest) zu unterziehen. Sie haben dabei vorab die Teststelle von dem positiven Selbsttest zu unterrichten. Bis zum Erhalt eines negativen Ergebnisses des Kontrolltests müssen sich die Personen mit positivem Selbsttestergebnis bestmöglich absondern, unmittelbare Kontakte zu anderen Personen, die nicht zwingend erforderlich sind,vermeiden und die Hygiene-und Infektionsschutzmaßnahmen strikt einhalten."  (CoronaTestVO §13)  

Ihr Kind nimmt in häuslicher Quarantäne am Distanzunterricht teil.

Wichtig: Da in Siegen-Wittgenstein eine Allgemeinverfügung des Landrats gilt, erfahren wir erst in der nächsten Woche, ob ab dem 19.04. auch alle anderen Jahrgänge wieder im Wechseluntericht zur Schule kommen dürfen.

Sicher ist aber, dass die Teilgruppen B der Abschussjahrgänge die Schule besuchen und die Teilgruppen A in Distanz lernen.

Liebe Grüße

Ihr Mario Vallana

Corona-Infos-MSB  Allgemeinverfügung des Landrats CoronaBetrVO