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Inklusion Schulassistentinnen und -assistenten
Grau Grafik

Schulassistentinnen und -assistenten an der Bertha

An der Bertha werden jedes Schuljahr zwischen 20-25 Schülerinnen und Schüler von Schulassistent*innen betreut. Sie helfen den SchülerInnen mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, „barrierefrei“ an dem schulischen Alltag teilhaben zu können. Da es sich um ganz unterschiedliche „Barrieren“ handelt, die es einigen Schüler*innen schwer machen sich im Unterricht und außerhalb des Unterrichts zu integrieren, sieht auch die Unterstützung ganz vielseitig aus. 

Schulassistent*innen sind bei einem Träger angestellt und können von den Eltern über das Jugendamt/Sozialamt als Einzelfallhilfe beantragt werden. Wir wünschen uns eine dauerhafte Zusammenarbeit mit Schulassistent*innen, sodass diese langfristig als Mitglieder in multiprofessionellen Teams zu unserer Schule gehören. Die Aufgabenbereiche der Schulassistent*innen sind auf die individuellen Bedürfnisse der jeweiligen Schüler*innen abgestimmt. Um möglichst effektive Lernbedingungen zu schaffen, ist eine gelungene Kooperation zwischen Klassenlehrer*innen, Sonderpädagog*innen und Schulassistent*innen notwendig und wichtig. Diese Zusammenarbeit pflegen wir mit regelmäßigen Treffen und kollegialer Fallberatung.

Unser Team besteht aus MitarbeiterInnen von INVEMA e.V., Brücke Südwestfalen und Jetzt e.V.

Für gute Kooperation zwischen den Unterrichtenden und den Schulassistent*innen:

unsere Gelingensbedingungen

  • Die Schulassistent*innen nehmen bei Bedarf an Teamsitzungen und Organisationstreffen teil.
  • Feste Ansprechpartner*innen sind Sonderpädagog*innen und die Koordinatorin für das Gemeinsame Lernen.
  • Einmal im Monat treffen sich alle  Schulassistent*innen mit den Sonderpädagog*innen oder der Koordinatorin und tauschen sich beratend aus.
  • Die Lehrkräfte sind den Schulassistent*innen gegenüber in organisatorischen, methodisch-didaktischen,sowie pädagogischen Angelegenheiten weisungsbefugt.
  • Bezüglich der Entscheidungskompetenz sollten zu Beginn des Schuljahres und bei Bedarf klare Absprachen und Regelungen getroffen werden, die in regelmäßigen Abständen reflektiert werden.
  • Elterngespräche werden nach Möglichkeit immer zusammen mit den Schulassistent*innen geführt.
  • Die Schulassistent*innen arbeiten bei der Erstellung (Austausch mit den Sonderpädagog*innen) und Umsetzung des individuellen Förderplanes der Kinder mit.
  • Bei der Vermittlung von Lerninhalten kann die Schulassistenz einbezogen werden, Unterrichtsphasen sollten stets transparent sein.
  • Um ein kooperatives Qualitätsmanagement zu gewährleisten, findet etwa halbjährlich ein gemeinsamer Austausch zwischen Schule, Jugendamt und Träger statt.