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Achtung: Änderung der Coronaschutzverordnung NRW

Liebe Eltern,

das Land NRW hat die Coronaschutzverordnung dahingehend geändert, dass ab dem 10.11.21 PCR-Tests und Antigen-Schnelltests als Zugangsvoraussetzungen für 3G-Veranstaltungen nur noch maximal 24 Stunden zurückliegen dürfen.

Bitte beachten Sie diese geänderte Regelung, wenn Sie zum Elternsprechtag in die Bertha kommen möchten.

Mit freundlichen Grüßen
    Bettina Glaß
    Schulleiterin

Elternsprechtage am 15. und 16.11.

Liebe Eltern, liebe Schüler*innen,
der Elternsprechtag an der Bertha findet wieder in Präsenz statt:
Mo., 15.11.21, von 16.00 bis 19.00 Uhr
Di., 16.11.21, von 13.30 bis 16.30 Uhr.


Es gelten die AHA-L-Regeln und die 3G-Regel, bitte bringen Sie entweder einen Nachweis über den vollständigen Immunschutz gegen Covid 19 mit (Impfausweis, Genesenenschreiben) oder den Nachweis über einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Es besteht keine Möglichkeit, an der Bertha einen Selbsttest zu machen. In den Gebäuden und auch während der Beratungsgespräche besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske.Nachweis des Masern-Immunstatus
Bis zum Beginn der Weihnachtsferien müssen alle Schüler*innen nachgewiesen haben, dass sie gegen Masern immun sind. Wenn dies für Ihr Kind noch nicht erfolgt ist, legen Sie bitte entweder den Nachweis über die Masernschutzimpfung oder eine ärztliche Bescheinigung, dass Ihr Kind gegen Masern immun ist, den Klassenlehrer*innen oder Jahrgangsstufenleiter*innen vor. Wir sind verpflichtet, ab dem 31.12.2021 dem Gesundheitsamt die Schüler*innen zu melden, für die kein Immunitätsnachweis gegen Masern vorliegt.

Ich wünsche Ihnen gute, hilfreiche Gespräche am Elternsprechtag und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bettina Glaß
Schulleiterin