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Return of the Maskenpflicht am Sitzplatz

Liebe Schüler*innen, liebe Eltern,

mit der SchulMail vom 01.12.21 wird ab dem 02.12.21 wieder die Maskenpflicht auf dem Sitzplatz im Unterricht eingeführt.

Wir kehren damit zu den vor den Herbstferien geltenden Hygieneregeln zurück:

  • Medizinische Masken müssen überall innerhalb des Schulgebäudes getragen werden, außerhalb des Schulgebäudes, z.B. auf dem Pausenhof oder vor den Turnhallen, ist das Tragen der Masken empfohlen, aber nicht vorgeschrieben.
  • Im Normalfall soll nur die infizierte Person in Quarantäne geschickt werden. Sollten Virusvarianten nachgewiesen werden, wird das Vorgehen in Absprache mit dem Gesundheitsamt modifiziert.
  • Für das Betreten des Schulgebäudes gelten weiterhin für alle Personen die 3G-Regeln. Wenn Sie als Eltern einen Gesprächstermin haben oder Ihr Kind im Gebäude abholen, bringen Sie bitte die entsprechenden Nachweise (Impfnachweis, Genesenenschreiben oder die Bescheinigung über einen negativen Coronatest, die nicht älter als 24 Stunden sein darf) mit.

Die komplette SchulMail ist unter https://www.schulministerium.nrw/01122021-maskenpflicht-am-sitzplatz nachzulesen.

Bleibt / Bleiben Sie gesund!

Ihre

Bettina Glaß

Schulleiterin